Die deutsche Strompreisbremse für Strom ist seit dem 31. Dezember 2023 beendet. Die früheren Preisobergrenzen von 40 ct/kWh für Haushalte und kleinere Unternehmen sowie 13 ct/kWh für bestimmte Industrieunternehmen gelten 2026 nicht mehr.
Für Unternehmen geht es heute um andere Fragen: Wie hoch sind die tatsächlichen Stromkosten? Welche Rolle spielen Netzentgelte und Steuern? Und wo lässt sich der Verbrauch dauerhaft reduzieren?
Gerade bei Gewerbe- und Industriegebäuden gehört die Beleuchtung zu den Verbrauchern, die sich vergleichsweise gut analysieren und modernisieren lassen.

Gibt es 2026 noch eine Strompreisbremse?
Nein. Die Strompreisbremse ist Ende 2023 ausgelaufen.
Während der Energiekrise sollte die Regelung besonders starke Preissteigerungen abfedern. Für Haushalte und kleine Unternehmen wurde ein Grundkontingent von 80 % des prognostizierten Verbrauchs auf 40 ct/kWh begrenzt. Für bestimmte Industrieunternehmen galt eine Obergrenze von 13 ct/kWh für 70 % des historischen Verbrauchs.
Diese Werte sind heute nur noch für die Einordnung der damaligen Regelung relevant.
| Regelung | Historischer Wert |
|---|---|
| Haushalte / KMU | 40 ct/kWh |
| Entlastungskontingent | 80 % |
| Bestimmte Industrieunternehmen | 13 ct/kWh |
| Industrie-Kontingent | 70 % |
| Ende der Strompreisbremse | 31.12.2023 |
Für eine Stromkostenberechnung im Jahr 2026 sollten diese Preisgrenzen nicht mehr verwendet werden.
Was beeinflusst den Strompreis eines Unternehmens heute?
Die Stromrechnung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, und der reine Energiepreis ist nur ein Teil davon.
Je nach Unternehmen spielen unter anderem folgende Kosten eine Rolle:
- Energiepreis
- Netzentgelte
- Stromsteuer
- Abgaben und Umlagen
- Messkosten
- Grund- und Leistungspreise
- individuelle Vertragsbedingungen
Auch der Netzanschluss macht einen Unterschied. Ein kleiner Gewerbebetrieb mit niedrigem Verbrauch hat eine andere Kostenstruktur als ein Produktionsunternehmen mit hoher Anschlussleistung und registrierender Leistungsmessung.
Deshalb lässt sich nicht aus einem einzigen durchschnittlichen Strompreis ableiten, was ein bestimmtes Unternehmen tatsächlich bezahlt.

Was ändert sich bei den Stromkosten 2026?
2026 gibt es andere staatliche Entlastungen, aber keinen neuen allgemeinen Strompreisdeckel.
Der Bund stellt 2026 6,5 Milliarden Euro für die Bezuschussung der Übertragungsnetzentgelte bereit. Außerdem wurde die Stromsteuer für bestimmte produzierende Unternehmen sowie für die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf das europäische Mindestniveau abgesenkt.
Für Unternehmen bedeutet das:
- Die Netzkosten können durch den Bundeszuschuss entlastet werden.
- Bestimmte Branchen profitieren von einer niedrigeren Stromsteuer.
- Die individuelle Stromrechnung hängt weiterhin stark vom Verbrauch und vom jeweiligen Stromvertrag ab.
- Energieeffizienz bleibt unabhängig davon ein direkter Ansatzpunkt.

Wie hoch sind die Netzentgelte?
Netzentgelte können einen erheblichen Teil der Stromrechnung ausmachen, wobei die Höhe vom Verbrauch, der Netzebene und dem Lastprofil abhängt.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht dafür regelmäßig Daten zu den Strompreisen verschiedener Kundengruppen. Ein Industriekunde mit einem hohen Jahresverbrauch und Anschluss an die Mittelspannung hat beispielsweise eine andere Kostenstruktur als ein kleiner Gewerbebetrieb.
Deshalb sollte ein Unternehmen bei einer Kostenanalyse nicht nur auf den Arbeitspreis in ct/kW
Nein, die Strompreisbremse für Strom ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Die damaligen Preisobergrenzen gelten daher 2026 nicht mehr als allgemeiner Strompreisdeckel für Unternehmen.
Für Haushalte und kleine Unternehmen waren 40 ct/kWh für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs vorgesehen. Für bestimmte Industrieunternehmen galt eine Preisobergrenze von 13 ct/kWh für 70 % des historischen Verbrauchs.
Der Begriff „Strompreisbremse“ wird weiterhin häufig gesucht, obwohl die Regelung bereits beendet ist. Viele Unternehmen vergleichen deshalb historische Informationen mit den heutigen Stromkosten und suchen nach aktuellen Möglichkeiten zur Entlastung.
Nein, die frühere Strompreisbremse wurde nicht durch einen allgemeinen neuen Strompreisdeckel ersetzt. Stattdessen wirken 2026 andere Maßnahmen auf einzelne Bestandteile der Stromkosten, darunter ein Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten.
2026 werden unter anderem die Übertragungsnetzentgelte durch einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro entlastet. Zusätzlich gilt für bestimmte produzierende Unternehmen sowie die Land- und Forstwirtschaft eine dauerhaft reduzierte Stromsteuer.
Der Strompreis besteht aus mehreren Kostenbestandteilen. Dazu gehören unter anderem der Energiepreis, Netzentgelte, Stromsteuer, Abgaben, Umlagen, Messkosten sowie gegebenenfalls Grund- und Leistungspreise.
Unternehmen haben unterschiedliche Verbrauchsprofile, Netzanschlüsse und Vertragsbedingungen. Ein kleiner Gewerbebetrieb kann deshalb einen völlig anderen Stromkostenaufbau haben als ein Produktionsunternehmen mit hohem Jahresverbrauch und hoher Anschlussleistung.
Die wichtigsten Ansätze sind ein passender Stromvertrag, eine bessere Laststeuerung und die Reduzierung des tatsächlichen Energieverbrauchs. Bei Gewerbe- und Industriegebäuden können Beleuchtung, Klimatisierung, Lüftung, Kälteanlagen und Produktionssysteme relevante Einsparbereiche sein.
Ja, eine effizient geplante LED-Beleuchtung kann den Stromverbrauch gegenüber älteren Beleuchtungssystemen deutlich reduzieren. Wie hoch die tatsächliche Einsparung ausfällt, hängt von Leistung, Betriebsstunden, Lichtniveau, Nutzung und Steuerung der bestehenden Anlage ab.
Die grundlegende Berechnung lautet: reduzierte Leistung × Betriebsstunden = eingesparte Kilowattstunden. Für eine vollständige Wirtschaftlichkeitsrechnung müssen zusätzlich Strompreis, Investitionskosten, Wartung und weitere Betriebskosten berücksichtigt werden.
Eine pauschale Prozentzahl ist nicht seriös, weil Ausgangsanlage und Betriebsbedingungen stark variieren. Eine alte Anlage mit hoher Leistung und vielen Betriebsstunden bietet meist ein anderes Einsparpotenzial als eine bereits moderne LED-Installation.
Nicht automatisch. Zunächst sollte geprüft werden, wie effizient die vorhandene Anlage ist, wie lange sie betrieben wird und ob durch Dimmung, Sensorik oder eine bessere Lichtverteilung zusätzliche Einsparungen möglich sind.
Eine intelligente Lichtsteuerung reduziert unnötige Betriebszeiten und kann die Beleuchtungsleistung an die tatsächliche Nutzung anpassen. Präsenzmelder, Tageslichtregelung, Dimmung und zeitabhängige Steuerung sind typische Möglichkeiten.
DALI ist ein standardisiertes digitales Beleuchtungssteuerungssystem, mit dem Leuchten einzeln oder in Gruppen adressiert, gedimmt und gesteuert werden können. Dadurch lassen sich Beleuchtungsszenen und bedarfsgerechte Lichtnutzung in gewerblichen Gebäuden umsetzen.
Ja, DALI eignet sich besonders für Beleuchtungsanlagen, bei denen mehrere Leuchten flexibel gesteuert werden sollen. Das kann beispielsweise in Verkaufsflächen, Büros, Hotels, Museen und anderen gewerblichen Gebäuden sinnvoll sein.
Eine Beleuchtungsanalyse ist besonders interessant bei hohen Betriebsstunden, hoher installierter Leistung, älteren Leuchten oder fehlender Lichtsteuerung. Auch bei einer geplanten Renovierung oder einem Filialumbau bietet sich eine Bestandsaufnahme an.
Große Verkaufsflächen, Lager, Logistikzentren, Produktionshallen und Bürogebäude können aufgrund ihrer Fläche und Betriebszeiten interessante Einsparpotenziale bieten. Entscheidend ist jedoch immer der konkrete Energieverbrauch der bestehenden Anlage.
Die einfache Amortisationszeit ergibt sich aus den Investitionskosten geteilt durch die jährliche Kosteneinsparung.
Formel:
Amortisationszeit = Investitionskosten ÷ jährliche Einsparung
Für eine belastbare Investitionsentscheidung sollten zusätzlich Montage, Wartung, Lebensdauer, Steuerung und mögliche Förderungen berücksichtigt werden.
Nein, für Unternehmen ist der gesamte Kostenaufbau wichtiger als ein einzelner kWh-Preis. Verbrauchsmenge, Lastprofil, Netzentgelte, Leistungskosten, Vertragsbedingungen und Steuern können die tatsächlichen jährlichen Kosten erheblich beeinflussen.
Der sinnvollste Weg beginnt mit einer Verbrauchsanalyse und nicht mit dem Kauf neuer Technik.
Stromverbrauch erfassen
Große Verbraucher identifizieren
Betriebszeiten prüfen
Einsparpotenzial berechnen
Effiziente Technik auswählen
Steuerung optimieren
Verbrauch nach der Modernisierung erneut messen
Ein geringerer Verbrauch reduziert die Abhängigkeit von zukünftigen Strompreisschwankungen. Deshalb sollte Energieeffizienz nicht nur als kurzfristige Reaktion auf hohe Strompreise betrachtet werden, sondern als Bestandteil einer langfristigen Betriebsstrategie.
Eine professionelle Beleuchtungsplanung sollte Energieverbrauch und Lichtqualität gemeinsam betrachten. Neben der Leuchtenleistung gehören Lichtverteilung, Farbwiedergabe, Blendung, Betriebszeiten, Dimmung, Steuerung, Wartung und die tatsächlichen Anforderungen des Raums in die Bewertung.
Die frühere Strompreisbremse ist beendet, deshalb sollten Unternehmen ihre heutigen Stromkosten nicht mehr anhand der alten Preisobergrenzen bewerten. Für die aktuelle Planung sind der tatsächliche Verbrauch, die Kostenstruktur des Strombezugs und konkrete Energieeffizienzmaßnahmen wesentlich relevanter.